Forschungsphase
im Anschluss an die öffentliche Präsentation wird von den beteiligten Parteien (Doktorand*in, Betreuer*in und Universität) eine Dissertationsvereinbarung / Doctoral thesis agreement abgeschlossen, in der die Eckpunkte des Dissertationsprojektes (geplante Seminare, Frequenz der Feedbackgespräche, etc.) fixiert werden. Die von allen Beteiligten unterschriebene DV ist innerhalb von vier Wochen nach Genehmigung per Mail am SSC einzureichen.
Allgemeine Informationen zur Dissertationsvereinbarung
Änderungen und/oder Ergänzungen der Vereinbarung sind im Rahmen der jährlichen Fortschrittsberichte möglich.
Bitte beachten Sie bei der Zusammenstellung der zu erbringenden Leistungen die Empfehlungen des Doktoratsbeirates bei der Öffentlichen Präsentation.
Insgesamt sind, laut Curriculum, Leistungen im Umfang von 24 ECTS-Punkten in der DV festzulegen.
Dringend empfohlen ist die Teilnahme an mindestens 2 Lehrveranstaltungen der DSPL 41 (=Seminare und/oder Kolloquien mit der LV-Nr. 41xxx; siehe Kapitel 41.01 im VVZ) im Umfang von insgesamt 10 ECTS Punkten. Weitere ECTS Punkte können Sie durch weitere Lehrveranstaltungen (siehe Kapitel 41.02 bis 41.06 im VVZ) und/oder wissenschaftliche Aktivitäten erwerben, die im Zusammenhang mit Ihrem Dissertationsvorhaben stehen (z.B. Teilnahme an Workshops, Präsentation bei internationalen Kongressen, fachliche Organisation von wiss. Veranstaltungen, wissenschaftliche Praktika, eigene Lehre oder Publikationen usw.
Wissenschaftliche Aktivitäten & Anrechnung
- Vortrag auf einer/m internationalen Konferenz/Workshop: 5 ECTS
- Poster auf einer/m internationalen Konferenz/Workshop: 3 ECTS
- (Mit-)organisation einer/s internationalen Konferenz/Workshops: 5 ECTS
- Wissenschaftliche Publikation: 5 ECTS
- Lehre: 4 ECTS (einmalig)
- Teilnahme an einer DSHCS Summer/Winter School der DSHCS: 2 ECTS
- Organisation einer Doktorand*inneninitiative: 3 ECTS (einmalig)
- Regelmäßige Teilnahme an einer DSHCS Studierendeninitiative: 2 ECTS (einmalig)
- Mitwirkung in der DSHCS als Mentor*in/Coach: 3 ECTS
- Mitwirkung im Produktionsteam des Podcasts Doctor it! für ein Semester: 2 ECTS
Laut Satzung müssen nach einer erfolgreich absolvierten öffentlichen Präsentation jährlich Fortschrittsberichte/Annual Reports eingereicht werden. Der erste FB ist 1 Jahr nach der Dissertationsvereinbarung abzugeben. Den eingescannten FB senden Sie per Mail an: doktorat.ssc-hkw(at)univie.ac.at
Wichtige Hinweise zur Leistungsübersicht:
Bitte legen Sie Ihrem Fortschrittsbericht eine aktuelle Leistungsübersicht bei.
Wenn Sie ein bereits angemeldetes Thema/Betreuungsverhältnis ändern und/oder eine*n weitere*n Betreuer*in beantragen möchten, so geben Sie uns die mit dem Formular Anmeldung des Dissertationsthemas bekannt und kreuzen “Änderungsmeldung” an. Die Anmeldung ist von allen aktuellen Betreuer*innen zu unterschreiben.
- Wenn ein früheres Betreuungsverhältnis auf Ihren Wunsch beendet wurde, setzen Sie bitte die betroffene Person davon in Kenntnis!
- Wenn Sie das Thema ändern, ist sowohl ein neues Expose abzugeben als auch eine neue Präsentation zu halten.
Anm.: Adaptierungen des Arbeitstitels bedürfen keiner Bewilligung, sofern damit keine deutlichen inhaltlichen Veränderungen der Themenstellung verbunden sind. Diese können im jährlichen Fortschrittsbericht vermerkt werden.
Der Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen ist nach vorheriger Abklärung mit Ihrer*m zuständigen Studienprogrammleiter*in und Frau Ulrike Androsch am StudienServiceCenter gemeinsam mit dem Beiblatt (Auflistung bzw. Angabe der anzuerkennenden Leistungen) per Mail einzubringen.
Der abgeschlossene Prüfungspass ist gemeinsam mit der positiven Beurteilung Ihrer Dissertation Voraussetzung für die Anmeldung zur Defensio.
Als Prüfungspass dient die jährlich zu ergänzende Leistungsübersicht. Sobald Sie alle vorgeschriebenen Leistungen im Ausmaß von 24 ECTS absolviert haben, können Sie diesen-unabhängig vom Fortschrittsbericht und/oder der Dissertation-am SSC einreichen. Beizulegen sind ggf. Nachweise über extern erbrachte Leistungen, sofern diese zur Erfüllung der Diss.-vereinbarung herangezogen werden und nicht im System aufscheinen.
Über die positive Bestätigung durch die DSPL werden Sie per Mail verständigt.