Dissertationsvereinbarung
Allgemeine Informationen zur Dissertationsvereinbarung
Änderungen und/oder Ergänzungen der Vereinbarung sind im Rahmen der jährlichen Fortschrittsberichte möglich.
Bitte beachten Sie bei der Zusammenstellung der zu erbringenden Leistungen die Empfehlungen des Doktoratsbeirates bei der Öffentlichen Präsentation.
Insgesamt sind, laut Curriculum, Leistungen im Umfang von 24 ECTS-Punkten in der DV festzulegen.
Dringend empfohlen ist die Teilnahme an mindestens 2 Lehrveranstaltungen der DSPL 41 (=Seminare und/oder Kolloquien mit der LV-Nr. 41xxx; siehe Kapitel 41.01 im VVZ) im Umfang von insgesamt 10 ECTS Punkten. Weitere ECTS Punkte können Sie durch weitere Lehrveranstaltungen (siehe Kapitel 41.02 bis 41.06 im VVZ) und/oder wissenschaftliche Aktivitäten erwerben, die im Zusammenhang mit Ihrem Dissertationsvorhaben stehen (z.B. Teilnahme an Workshops, Präsentation bei internationalen Kongressen, fachliche Organisation von wiss. Veranstaltungen, wissenschaftliche Praktika, eigene Lehre oder Publikationen usw.
Wissenschaftliche Aktivitäten & Anrechnung
- Vortrag auf einer/m internationalen Konferenz/Workshop: 5 ECTS
- Poster auf einer/m internationalen Konferenz/Workshop: 3 ECTS
- (Mit-)organisation einer/s internationalen Konferenz/Workshops: 5 ECTS
- Wissenschaftliche Publikation: 5 ECTS
- Lehre: 4 ECTS (einmalig)
- Teilnahme an einer DSHCS Summer/Winter School der DSHCS: 2 ECTS
- Organisation einer Doktorand*inneninitiative: 3 ECTS (einmalig)
- Regelmäßige Teilnahme an einer DSHCS Studierendeninitiative: 2 ECTS (einmalig)
- Mitwirkung in der DSHCS als Mentor*in/Coach: 3 ECTS
- Mitwirkung im Produktionsteam des Podcasts Doctor it! für ein Semester: 2 ECTS