Informationen Betreuung
- 1 Betreuer*in / nicht empfohlen
- 2 Betreuer*innen / je nach Arbeitskontext empfohlen
- Betreuer*in + TAC (2-3 Mentor*innen) / nur für Doktorand*innen innerhalb der DSHCS / je nach Arbeitskontext empfohlen
- 2 Betreuer*innen + TAC (2-3 Mentor*innen) / nur für Doktorand*innen der DSHCS / je nach Arbeitskontext empfohlen
Die Betreuer*innen sind für die Auswahl geeigneter Doktorand*innen verantwortlich. Es liegt in ihrem Ermessen zu beurteilen, ob ein Promotionsvorhaben mit ihren Forschungsinterssen übereinstimmt und ob die Doktorand*innen ausreichend qualifiziert sind sowie über die notwendigen Ressourcen (Zeit, Finanzierung, Material) verfügen, um die Promotion abzuschließen. Gleichzeitig prüfen sie, ob sie selbst ausreichende Kapazitäten zur Betreuung des Verhobens verfügen.
Wenn sich Betreuer*innen bereit erklären, ein Projekt zu betreuen, klären sie mit den Kandidat*innen die gegenseitigen Erwartungen und unterstützen sie bei der Vorbereitung der öffentlichen Präsentation an der Fakultät (FÖP). Im Anschluss an die erfolgreich verlaufene Präsentation schließen Kandidat*innen und Betreuer*innen die Dissertationsvereinbarung ab. Darin legen die Kandidat*innen und die Betreuer*innen einen Zeitplan für das Doktoratsstudium, die wichtigsten Aufgaben und ihre Arbeitsbeziehung fest.
Bei der Bewerbung um die Zulassung zum Doktoratsstudium müssen die Kandidat*innen eine schriftliche Erklärung eines zur Betreuung einer Dissertation berechtigten Fakultätsmitglieds vorlegen, in der dieses seine Bereitschaft zur Betreuung des betreffenden Doktoratsprojekts beurkundet.