Publikationsförderung (Proofreading & Copyright)
Die Doctoral School of Historical and Cultural Studies fördert die internationale Sichtbarkeit der Forschungsleistungen ihrer Fellows. Zu diesem Zweck vergibt sie Publikationszuschüsse für Beiträge in peer-reviewten Journals und Sammelbänden, sofern diese in nachvollziehbarer Weise mit der Dissertation in Zusammenhang stehen. Gefördert werden sowohl Kosten für professionelle Proofreading-Services zur sprachlichen Überarbeitung als auch Ausgaben für Bild- und Copyrightrechte. Der Zuschuss für Proofreading beträgt bis zu 350 Euro pro Publikation, für Bildrechte bis zu 200 Euro pro Publikation.
Programm
Förderung der internationalen Sichtbarkeit der Fellows durch Zuschüsse
- für das Proofreading von Texten, die sie als Erstautor*innen in einer anderen Sprache als in ihrer Muttersprache verfassen
- für für Bildrechte für Veröffentlichungen in internationalen peer-reviewed Journals oder Sammelbände
Zielgruppe
Fellows der DSHCS, die erste Ergebnisse ihres Dissertationsprojekts innerhalb der internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaft präsentieren möchten,
- mit Erstbetreuung an der Universität Wien.
- die mit ihrem u:cris Profil auf unserer Webseite präsent sind.
- die die FÖP erfolgreich spätestens 12 Monate nach der Zulassung absolviert und eine Doktoratsvereinbarung abgeschlossen haben.
- die lückenlos jährlich einen Fortschrittsbericht eingereicht haben (falls anwendbar).
- die nicht auf Fördermöglichkeiten im Rahmen von Dritt- und Institutsmittel zurückgreifen können.
- die sich in der DSHCS engagieren.
In Ausnahmefällen können auch Publikationen vor der FÖP gefördert werden.
Förderform
Zuschuss; die DSHCS kann den Kontakt zu Lektor*innen vermitteln. Die Abrechnung erfolgt über Werkverträge nach Vorlage des lektorierten Artikels.
Förderhöhe
- Proofreading: max 350 Euro
- Copyright: max 200 Euro
Zeitrahmen
Die geförderten Artikel müssen spätestens einen Monat nach dem erfolgten Proofreading bei einem Journal eingereicht werden. Über den Ausgang der Begutachtung ist die DSHCS zu informieren.
Beantragung
erfolgt online laufend, über die Vergabe wird dreimal im Jahr entschieden (31. Oktober, 31. März, 30. Juni) und die Antragssteller*innen kurz danach benachrichtigt. Für die Beantragung des Stipendiums sind folgende Unterlagen erforderlich:
- ausgefülltes Onlineformular
- Antragsunterlagen als ein PDF: ausführliches Abstract des geplanten Artikels mit einer Begründung der Relevanz des Artikels für das Dissertationsvorhaben und der Auswahl des Journals/Sammelbandes (max. 3 Seiten) | Lebenslauf mit Angaben zu den bisherigen akademischen Leistungen (z. B. Publikationen, Preise oder Konferenzteilnahmen) und Arbeitsverhältnissen
Darüber hinaus benötigen wir eine Einschätzung des*r Erstbetreuer*in über das Publikationsvorhaben hinsichtlich der Relevanz der geplanten Publikation für das Dissertationsvorhaben und der Qualität (Komplexität des Themas, Qualität der Methode, Bedeutung für die Forschung). Die Einschätzung des*r Erstbetreuerin muss per Email direkt an die DSHCS geschickt werden.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte!