Fortschrittsbericht (FB) & Leistungsübersicht
Laut Satzung müssen nach einer erfolgreich absolvierten öffentlichen Präsentation jährlich Fortschrittsberichte/Annual Reports eingereicht werden. Der erste FB ist 1 Jahr nach der Dissertationsvereinbarung abzugeben. Den eingescannten FB senden Sie uns bitte per Mail.
Wichtige Hinweise zur Leistungsübersicht:
Bitte legen Sie Ihrem Fortschrittsbericht eine aktuelle Leistungsübersicht bei. Darin tragen Sie nur jene Leistungen ein, die zur Erfüllung der in der Dissertationsvereinbarung vorgesehenen ECTS-Punkte herangezogen werden sollen. Allfällige weitere Leistungen können Sie optional direkt im Fortschrittsbericht anführen.
Die LÜ ist summarisch zu führen und jährlich zu ergänzen. Nach Absolvierung der lt. DV notwendigen Leistungen dient die LÜ als Prüfungspass. Sobald dieser vom Studienprogrammleiter genehmigt wurde (läuft über das SSC), muss er nicht wiederholt vorgelegt werden.
Beachten Sie bitte, dass die jährliche Abgabe eines FB´s gem. studienrechtlichem Teil der Satzung der Universität Wien sowie des Curriculums verpflichtend ist. Zudem ist dies Voraussetzung für den Erhalt universitärer finanzieller Unterstützung (z.B. Abschlussstipendium).
Nähere Auskünfte zu den finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten.