Reisestipendium
Die Doctoral School of Historical and Cultural Studies fördert die internationale Mobilität und Sichtbarkeit ihrer Fellows mit einem Reisestipendium. Das Programm richtet sich an Fellows, die für ihre Forschung außerhalb Wiens verreisen müssen oder an einer internationalen Konferenz außerhalb Wiens mit einem eigenen Vortrag teilnehmen wollen, die für ihre Dissertation relevant ist.
Programm
Förderung von notwendigen Forschungsreisen oder aktiver Konferenzteilnahme (eigener Vortrag/Posterpräsentation)
Zielgruppe
Fellows der DSHCS
- mit Erstbetreuung an der Universität Wien.
- die mit ihrem u:cris Profil auf unserer Webseite präsent sind.
- die die FÖP erfolgreich spätestens 12 Monate nach der Zulassung absolviert und eine Doktoratsvereinbarung abgeschlossen haben.
- die lückenlos jährlich einen Fortschrittsbericht eingereicht haben.
- die sich in der DSHCS engagieren.
In Ausnahmefällen können auch notwendige Reisen vor der FÖP gefördert werden. Die DSHCS fördert keine Reisen von Fellows, die zeitgleich ein Abschlussstipendium erhalten.
Förderform & Förderhöhe & Abrechnung
Dies DSHCS gewährt einen Reisekostenzuschuss (für Transport, Unterkunft, Konferenzgebühren, o.ä.) in Höhe von
- max. 400 Euro für Ziele, die bis zu 750 km entfernt sind (z.B. Österreich und Anrainerstaaten);
- max. 800 Euro für Ziele, die weiter als 750 km entfernt sind. (Die km-Angaben beziehen sich auf Luftlinie, einfache Entfernung.
- max 1.200 Euro für einen mindestens zweiwöchigen Forschungsaufenthalt außerhalb Österreichs
Wenn Ihr Reiseziel sehr weit entfernt oder kostspielig ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf und informieren sich bitte auch über zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. über das Programm Internationale Kommunikation der ÖFG. Für längere Forschungsreisen bewerben Sie sich bitte auch für ein Kurzfristiges Wissenschaftliches Auslandsstipendium des International Offices der Universität, für ein GO.INVESTIGATIO der ÖEAW oder für ein Marietta-Blau-Stipendium des OEAD.
Die DSHCS übernimmt keine Kosten für Verpflegung, Upgrades, zusätzliches Gepäck, Übergepäck und Taxifahrten.
Die Kostenerstattung erfolgt ausschließlich nach Ende der Reise gegen Vorlage von Original-Quittungen/-Rechnungen sowie eines Reiseberichtes (eine Seite).
Beantragung
erfolgt dreimal jährlich bei den Schwerpunktsprecher:innen.
- Antragsfristen: 31. Oktober; 31. März ; 30. Juni
Die Schwerpunktsprecher:innen beraten dreimal im Jahr (Herbst, Frühling und Sommer) über die eingegangenen Anträge und kommunizieren ihre Entscheidung zeitnah. Wenn Sie eine Reise im November, April und Juli planen, bewerben Sie sich bitte rechtzeitig. Es gibt keine nachträgliche Genehmigungen von bereits angetretenen Reisen.
Ihre Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten (als EIN PDF):
- Ausgefülltes Antragsformular inkl. Darstellung des Zwecks Ihrer Reise und eine Kostenaufstellung
- Curriculum Vitae
- ggf. Konferenzprogramm inkl. Einladungsschreiben
Es werden nur vollständige Anträge von antragsberechtigten Fellows (Kriterien siehe oben) bearbeitet, die fristgerecht und VOR der Reise eingereicht wurden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Schwerpunktsprecher:innen oder an uns.
Refundierung - so geht's
Die DSHCS rechnet Reisekosten folgendermaßen ab:
Wenn Sie an der Universität Wien angestellt sind, schicken Sie nach Ihrer Reise einen kurzen Bericht an dshcs.hkw@univie.ac.at und reichen Ihren Antrag auf Refundierung selbst in den Q-Flow im hrfi.univie.ac.at ein. Sie benötigen dazu alle Rechnungen, Zahlungsbelege, Tickets und Boarding Pässe, für die Sie eine Refundierung in Höhe der genehmigten Fördersumme beantragen möchten. Als Einrichtung geben Sie bitte das Dekanat der historisch-kulturwissenschaftlichen Fakultät 400 und als Kostenstelle die Doc HistKult 840001 an. Als Ansprechperson tragen Sie eine Verwaltungskraft Ihres Instituts ein. Sollte die Summe aller eingereichten Belege die Fördersumme überschreiten, passen Sie bitte im Webformular die Summe der Belege entsprechend an.
Wenn Sie nicht an der Universität Wien angestellt sind, schicken Sie nach Ihrer Reise einen kurzen Bericht und alle Rechnungen, Zahlungsbelege, Tickets und Boarding Pässe jeweils als ein PDF pro Kostenart (Unterkunft, Tagungsgebühren, Transport etc.) zusammen mit Angaben zu Ihrer Privatadresse und Kontendaten an dshcs.hkw@univie.ac.at.
Information zu Flugreisen: Bei der Erstattung der Kosten von Flugreisen reduziert sich die Refundierungssumme um die von der Universität erhobenen Flugabgabe (20% des Flugpreises bzw. mind. 50 Euro)
Wichtig: Bewahren Sie alle Unterlagen bis zur Refundierung auf!