Abschlussphase
Die Beurteilung der Dissertation erfolgt durch zwei Beurteiler*innen. Die/der Studierende und die betreuenden Personen haben diesbezüglich ein Vorschlagsrecht. Mindestens ein*r der beiden Beurteiler*innen sollte von einer anderen Einrichtung als der Universität Wien sein. Die Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuer als Begutachter*in ist nur in begründeten Fällen zulässig. In diesem Fall ist jedenfalls auch die Beurteilung durch eine fachlich entsprechend ausgewiesene externe Person vorzusehen.
Richtlinien zur Auswahl externer Gutachter*innen
Die Bestellung erfolgt durch den/die Studienpräses im Einvernehmen mit der Studienprogrammleitung.
Es können nur Beurteiler*innen vorgeschlagen werden, die ihre Bereitschaft dafür bestätigt haben. Der Erstkontakt ist insbesondere bei externen Personen durch Ihre*n Betreuer*in herzustellen. Ist die Bereitschaft gegeben reichen Sie per Mail das Formular
- Zuweisung einer Dissertation an Beurteiler*innen (2-3 Gutachter*innen können vorgeschlagen werden, bestellt werden 2 Personen)
- Abstract/Kurzfassung d. Diss.
für externe Beurteiler*innen zusätzlich:
- wissenschaftliches Curriculum Vitae des*der gewünschten Beurteiler*in (max. 1 Seite)
Empfehlung: Zuweisung der Beurteiler*innen spätestens 4 Wochen vor Einreichung der Dissertation beantragen.
Die Beurteiler*innen werden vom SSC kontaktiert und informiert.
Zentrum des Doktoratsstudiums: die eigenständige wissenschaftliche Forschung und Schreiben einer Dissertation.
Verwendung von Publikationen in wissenschaftlichen Arbeiten ("kumulative Dissertation")
Datenschutz in der sozialwissenschaftlichen Forschung
Formvorschriften für wissenschaftliche Arbeiten sind einzuhalten. Keinen Lebenslauf, keine Unterschrift, keine eidesstattliche Erklärung einfügen.
Dissertationen können temporär von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen werden.
2 Möglichkeiten:
(befristete) Sperre von Print- und E-Version
(unbefristete) Nichtveröffentlichung der E-Version.
Sperre der Dissertation muss ausgefüllt vom/von der Betreuer*in unterschrieben mit der Dissertation am SSC abgegeben werden.
Die/der Studienpräses entscheidet über den beantragten Ausschluss von der Veröffentlichung. Der Ausschluss muss dadurch begründet sein, dass wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen der oder des Studierenden geführt sind.
Voraussetzung zur Anmeldung der Defensio:
- positiv beurteilte Dissertation
- abgeschlossener Prüfungspass
Von der Beurteilung der Dissertation bzw. der Zulassung zur Defensio werden Sie von uns per E-Mail an Ihren u:account verständigt.
Die Studienprogrammleitung (SPL41) setzt den Prüfungssenat zusammen. In der Regel werden alle Beurteiler*innen und Betreuer*innen zu Prüfer*innen bestellt, gesetzliches Minimum sind 3 Personen. Studierende können abweichende Vorschläge im Vorfeld schriftlich und mit Angabe einer Begründung im SSC einbringen.
Teilnahme von externen Beurteiler*innen an Defensiones werden begrüßt. Reisekosten können ggf. refundiert werden. Aus Kostengründen kann die Teilnahme einzelner Prüfer*innen auf eine Videoschaltung beschränkt bzw. muss von einer Teilnahme abgesehen werden. Die Studienprogrammleitung koordiniert den Defensio-Termin mit dem*der Kandidat*in und allen Prüfer*innen.
Die Abschlussdokumente (Bescheid über die Verleihung eines akademischen Grades, Abschlusszeugnis und Diploma Supplement) werden Ihnen automatisch binnen vier Wochen nach erfolgreicher Ablegung der Defensio per Email an Ihren u:account zugestellt.
Die Teilnahme an einer akademische Abschlussfeier ist möglich.
Voraussetzung dafür: Sie haben Ihre Abschlussdokumente vom SSC erhalten und diese sind bereits rechtskräftig (entweder 4 Wochen nach Erhalt oder unmittelbar bei Übermittlung eines Rechtsmittelverzichts)