Sperre
Sperre
Dissertationen können temporär von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen werden.
2 Möglichkeiten:
(befristete) Sperre von Print- und E-Version
(unbefristete) Nichtveröffentlichung der E-Version.
Sperre der Dissertation muss ausgefüllt vom/von der Betreuer*in unterschrieben gemeinsam mit der Dissertation am SSC abgegeben werden.
Die/der Studienpräses entscheidet über den beantragten Ausschluss von der Veröffentlichung. Der Ausschluss muss dadurch begründet sein, dass wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen der oder des Studierenden geführt sind.