Beurteiler-Bestellung
wie komme ich zu meinen Beurteiler*innen?
Die Beurteilung der Dissertation erfolgt durch zwei Beurteiler*innen. Die/der Studierende und die betreuenden Personen haben diesbezüglich ein Vorschlagsrecht. Mindestens ein*r der beiden Beurteiler*innen sollte von einer anderen Einrichtung als der Universität Wien sein. Die Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuer als Begutachter*in ist nur in begründeten Fällen zulässig. In diesem Fall ist jedenfalls auch die Beurteilung durch eine fachlich entsprechend ausgewiesene externe Person vorzusehen.
Richtlinien zur Auswahl externer Gutachter*innen
Die Bestellung erfolgt durch den/die Studienpräses im Einvernehmen mit der Studienprogrammleitung.
Es können nur Beurteiler*innen vorgeschlagen werden, die ihre Bereitschaft dafür bestätigt haben. Der Erstkontakt ist insbesondere bei externen Personen durch Ihre*n Betreuer*in herzustellen. Ist die Bereitschaft gegeben reichen Sie per Mail das Formular
- Zuweisung einer Dissertation an Beurteiler*innen (2-3 Gutachter*innen können vorgeschlagen werden, bestellt werden 2 Personen)
- Abstract/Kurzfassung d. Diss.
für externe Beurteiler*innen zusätzlich:
- wissenschaftliches Curriculum Vitae des*der gewünschten Beurteiler*in (max. 1 Seite)
Empfehlung: Zuweisung der Beurteiler*innen spätestens 4 Wochen vor Einreichung der Dissertation beantragen.
Die Beurteiler*innen werden vom SSC kontaktiert und informiert.