DSHCS Reisestipendium

Die Doctoral School of Historical and Cultural Studies fördert die internationale Mobilität und Sichtbarkeit ihrer Fellows mit einem Reisestipendium. Das Programm richtet sich an Fellows, die für ihre Forschung außerhalb Wiens verreisen müssen oder an einer internationalen Konferenz außerhalb Wiens mit einem eigenen Vortrag teilnehmen wollen, die für ihre Dissertation relevant ist.


Programm

Förderung von notwendigen Forschungsreisen oder aktiver Konferenzteilnahme (eigener Vortrag/Posterpräsentation)


Zielgruppe

Fellows der DSHCS

  • mit Erstbetreuung an der Universität Wien,
  • die mit einem Profil auf unserer Webseite präsent sind,
  • die sich in der DSHCS engagieren;
  • die FÖP erfolgreich absolviert, eine Doktoratsvereinbarung abgeschlossen und 
  • lückenlos jährlich einen Fortschrittsbericht eingereicht haben.

In Ausnahmefällen können auch notwendige Reisen vor der FÖP gefördert werden.


Förderform & Förderhöhe & Abrechnung  

Dies DSHCS gewährt einen Reisekostenzuschuss (für Transport, Unterkunft, Konferenzgebühren, o.ä.) in Höhe von

  • max. 300 Euro für Ziele, die bis zu 750 km entfernt sind (z.B. Österreich und Anrainerstaaten);
  • max. 600 Euro für Ziele, die weiter als 750 km entfernt sind. (Die km-Angaben beziehen sich auf Luftlinie, einfache Entfernung.

Wenn Ihr Reiseziel sehr weit entfernt oder kostspielig ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf und informieren sich bitte auch über zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. über das Programm Internationale Kommunikation der ÖFG. Für längere Forschungsreisen bewerben Sie sich bitte auch für ein Kurzfristiges Wissenschaftliches Auslandsstipendium des International Offices der Universität, für ein  GO.INVESTIGATIVO  der ÖEAW oder für ein Marietta-Blau-Stipendium des OEAD.

Die DSHCS übernimmt keine Kosten für Verpflegung, Upgrades und Taxifahrten.

Die Kostenerstattung erfolgt ausschließlich nach Ende der Reise gegen Vorlage von Original-Quittungen/-Rechnungen sowie eines Reiseberichtes (eine Seite).


Beantragung

erfolgt dreimal jährlich bei den Schwerpunktsprecher*innen.

  • Antragsfristen: 31. Oktober; 31. März ; 30. Juni 

Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Reise eingereicht werden und muss folgende Unterlagen enthalten (als EIN PDF Dokument):

  • Antragsformular inkl. einer Darstellung des Zwecks Ihrer Reise und einer Kostenaufstellung
  • CV
  • und ggf. ein Konferenzprogramm inkl. Einladungsschreiben

Es werden nur vollständige Anträge bearbeitet, die fristgerecht und VOR der Reise eingereicht wurden. Sie erfahren spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Antragsfrist, ob Ihr Antrag bewilligt wurde. 

Bei Fragen zum Reisestipendium wenden Sie sich bitte an Ihre Schwerpunktsprecher*innen oder an die Doctoral School of Historical and Cultural Studies unter der Emailadresse dshcs.hkw@univie.ac.at oder telefonisch unter 01 4277-40008  


Refundierung

Die DSHCS rechnet Reisekosten folgendermaßen ab:

Wenn Sie an der Universität Wien angestellt sind, schicken Sie nach Ihrer Reise einen kurzen Bericht an dshcs.hkw@univie.ac.at und reichen Ihren Antrag auf Refundierung selbst in den Q-Flow im hrfi.univie.ac.at ein. Sie benötigen dazu alle Rechnungen, Zahlungsbelege, Tickets und Boarding Pässe, für die Sie eine Refundierung in Höhe der genehmigten Summe beantragen möchten. Als Einrichtung geben Sie bitte das Dekanat der historisch-kulturwissenschaftlichen Fakultät 400 und als Kostenstelle die Doc HistKult  840001 an. Als Ansprechperson tragen Sie eine Verwaltungskraft Ihres Instituts ein.

Wenn Sie nicht an der Universität Wien angestellt sind, schicken Sie nach Ihrer Reise einen kurzen Bericht und alle Rechnungen, Zahlungsbelege, Tickets und Boarding Pässe jeweils als ein PDF pro Kostenart (Unterkunft, Tagungsgebühren, Transport etc.) zusammen mit Angaben zu Ihrer Privatadresse und Kontendaten an dshcs.hkw@univie.ac.at.

Information zu Flugreisen: Bei der Erstattung der Kosten von Flugreisen reduziert sich die Refundierungssumme um die von der Universität erhobenen Flugabgabe (20% des Flugpreises bzw. mind. 50 Euro)

Wichtig: Bewahren Sie alle Unterlagen bis zur Refundierung auf!