DSHCS Abschlussstipendium
Die Doctoral School of Historical and Cultural Studies kann hochqualifizierte Fellows mit einem Abschlussstipendium bei der Fertigstellung der Dissertation unterstützen. Das Programm richtet sich an die Fellows, deren Dissertationsprojekte kurz vor dem Abschluss stehen, und die in dem beantragten Förderzeitraum keine andere Finanzierung haben. Die Stipendienhöhe beträgt 1.050 Euro pro Monat. Die Laufzeit der Stipendien ist bis zu sechs Monate.
Programm
Unterstützung von Fellows in den Monaten unmittelbar vor Einreichung der Dissertation. Die Dissertation muss spätestens sechs Monate nach Beginn des Stipendienbezugs eingereicht werden.
Zielgruppe
Fellows der DSHCS mit
- Erstbetreuung an der Universität Wien
- erfolgreich absolvierter FÖP nach spätestens 12 Monaten nach der Zulassung und abgeschlossener Dissertationsvereinbarung
- lückenlos jährlich eingereichten Fortschrittsberichte
- für das akademische Alter herausragende Forschungs-, Vortrags- und Publikationsaktivitäten (Konferenzpräsentationen, Publikationen. Lehre, etc.)
- Engagement in der DSHCS (z.B. Teilnahme und/oder Organisation an/von Workshops und Doktorand:inneninitiativen, Übernahme einer Mentor:innenschaft etc.)
- einem Profil auf unserer Webseite, dass auf ihr aktuelles u:cris Profil verlinkt.
Förderform und Förderhöhe
Stipendium in Höhe von 1.050 Euro/Monat; es werden keine Familienzuschläge, Zuschüsse zu Versicherungen, zusätzliche Reise- und Sachmittel etc. gezahlt. Ein Mehrfachbezug von Stipendien der Universität Wien oder anderen Förderinstitutionen ist nicht möglich. Stipendiat*innen dürfen im Förderzeitraum nicht an der Universität Wien angestellt sein. Sollte in der Vergangenheit ein Angestelltenverhältnis bestanden haben - dazu zählen auch Werkverträge und freie Dienstnehmerverträge, müssen zwischen dem letzten Tag der Anstellung und dem Stipendienbeginn mindestens sechs Monate liegen. Wir arbeiten derzeit an einer Lösung für die Fellows, die aufgrund dieser Regelung kein Stipendium erhalten können.
Laufzeit
maximal sechs Monate; nach drei Monaten erfolgt eine Evaluierung des Arbeitsfortschritts. Eine Förderung ist nur bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Dissertation möglich, nicht während der Vorbereitung auf die Defensio.
Beantragung
erfolgt zweimal jährlich (Einsendeschluss 31. Oktober und 31. März).
Für die Beantragung des Stipendiums sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
- Motivationsschreiben mit einer Begründung für die Bewerbung um das Abschlussstipendium (max. 5 Seiten)
- Lebenslauf mit Angaben zu den bisherigen akademischen Leistungen (z. B. Publikationen, Preise oder Konferenzteilnahmen) und Arbeitsverhältnissen
- seit der FÖP jährlich eingereichte Fortschrittsberichte
- Sammelzeugnis
- Gliederung und bereits vorliegende Kapitel der Dissertation
- Detaillierter, tabellarischer Arbeits- und Zeitplan bis zum Abschluss der Dissertation
Sie sind als EIN PDF Dokument per Email an die DSHCS zu schicken.
Darüber hinaus benötigen wir eine Stellungnahme der Betreuungspersonen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular soll von den Betreuungspersonen per Email an die DSHCS geschickt werden.
Bei Fragen zum Abschlussstipendium wenden Sie sich bitte direkt an uns.
