Forschungsphase

Doktorand*innen müssen eine Dissertation verfassen, mit der sie ihre Fähigkeit zur selbständigen Bearbeitung eines wissenschaftlichem Themas nachweisen. Die Dissertation muss mindestens den Standards wissenschaftlichen Arbeitens genügen und gut genug sein, um veröffentlicht werden zu können. In der Regel wird die Dissertation in Form einer Monographie erstellt. In Ausnahmefällen kann sie auch in Form einer kumulativen Arbeit eingereicht werden. Während der Forschungsphase fallen neben dem Schreiben an der Dissertation folgende Aufgaben an:

  • Weiterentwicklung und Schärfung der Argumentation
  • Weiteres Forschen
  • Weiterentwicklung des theoretischen und methodischen Instrumentariums
  • Vernetzung innerhalb der Forschungsgemeinschaft
  • Veröffentlichung erster Ergebnisse in begutachteten Fachzeitschriften
  • Erwerb zusätzlicher Kompetenzen zur Erhöhung der Karrierechancen 
  • evtl. Lehrerfahrung im BA-Studium

Laut Curriculum müssen Doktorand*innen Lehrveranstaltungen und andere akademische Aktivitäten im Umfang von insgesamt 24 ECTS Punkten absolvieren. Sie müssen an mindestens zwei Lehrveranstaltungen der DSPL 41 (ID Seminare und/oder Kolloquien) erfolgreich teilnehmen. Weitere ECTS Punkte können sie durch den Besuch von weiteren Lehrveranstaltungen und Aktivitäten erwerben, die im Zusammenhang mit der Doktorarbeit stehen, z.B. durch Vorträge auf internationalen Konferenzen, die Organisation eines Workshops, die Veröffentlichung eines Artikels oder durch die Tätigkeit als Mentor. 

Sobald die fakultätsöffentliche Präsentation absolviert ist, müssen Doktorand*innen jedes Jahr einen Fortschrittsbericht einreichen, um den Fortschritt ihrer Doktorarbeit und ihrer Ausbildung nachverfolgen zu können.


Zweitbetreuung

Die DSPL/Heads of School empfehlen allen Doktorand:innen wärmstens, eine:n Zweitbetreuer:in* zu haben, um

  • mehr Betreuungszeit und Unterstützung zu erhalten,
  • mehr Feedback zu bekommen,
  • von zusätzlicher/spezifischer Expertise zu profitieren,
  • das akademische Netzwerk zu erweitern. 

Doktorand:innen, die mit einem:r Zweitbetreuer:in zusammenarbeiten möchten, sollten dieses Anliegen zunächst mit ihrem:r derzeitigen Betreuer:in besprechen. Folgende Wissenschafter:innen können als Zweitbetreuer:innen fungieren: 

  • Universitätsprofessor:innen, Mitarbeiter:innen mit einer Habilitation (venia legendi), außerordentliche Professor:innen, und Assistenzprofessor:innen an der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät oder an einer fachlich benachbarten Fakultät an der Universität Wien.
  • Forscher:innen an einer anderen akademischen Institution, die berechtigt sind, Dissertationen zu betreuen (z. B. Professor:innen, Reader, Lecturer, Mitarbeiter:innen mit einer Habilitation (venia legendi). 

Doktoranden können entweder selbstständig Kontakt zu einem:r potenziellen Zweitbetreuer:in aufnehmen oder ihre:n Betreuer:in bitten, den Kontakt herzustellen.

Sobald der:die ausgewählte Forscher:in bereit ist, als Zweitbetreuer:in zu fungieren, muss der:die Doktorand:in das Formular Anmeldung des Dissertationsthemas und Bekanntgabe der BetreuerIn/SL/D11 erneut einreichen, wobei die Informationen zum:r aktuellen Betreuer:in beibehalten und die Informationen zum:r neuen Betreuer:in hinzugefügt werden müssen.

Bitte senden Sie das Formular an das Studienservicecenter. Falls der:die Zweitbetreuer:in kein:e Angestellte:r der Universität Wien ist, schicken Sie bitte auch ihren:seinen Lebenslauf mit. In diesem Fall prüft der Studienpräses, ob der:die potenzielle Zweitbetreuer:in, die im Studienrecht der Universität Wien genannten Kriterien erfüllt.

* Das Studienrecht der Universität Wien macht keinen Unterschied zwischen Erst- und Zweitbetreuung. Beide Betreuer*innen haben die selben Rechte und Pflichten.

Dissertation

Die Forschung am Dissertationsprojekt steht im Zentrum des Doktoratsstudiums. Mit der Dissertation weisen Doktorand*innen ihre Fähigkeit zur Durchführung einer eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit auf hohem akademischem Niveau mit all den dazugehörigen Kenntnissen über Handwerk und Methoden ihrer Disziplin nach. Sie spiegelt die Fähigkeit wider, den aktuellen Stand der Forschung im gewählten Fach kritisch erfassen und durch einen methodisch fundierten Beitrag erweitern zu können. Die Forschung im Rahmen einer Dissertation muss also zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen führen und den internationalen Standards des gewählten Faches entsprechen.

Aufgrund der unterschiedlichen wissenschaftlichen Gepflogenheiten in den verschiedenen Disziplinen gibt es keine einheitlichen Richtlinien hinsichtlich Umfang und Form einer Dissertation. In den Geisteswissenschaften ist die Dissertation in der Regel eine Monographie. In speziellen Fällen kann auch eine kumulative Dissertation eingereicht werden, bei der mehrere Fachartikel zu einem Thema zusammengefasst werden. Sie muss bei der fakultätsöffentlichen Präsentation von der DSPL 41 und den Doktoratsbeiräten genehmigt werden.  Entscheidend ist, sich an die wissenschaftlichen Standards der eigenen Disziplin zu halten, auch was die Wahl der Sprache betrifft, in der die Dissertation verfasst wird und mit dem/der Betreuer*in festzulegen, welche die geeignetste Form für das gewählte Dissertationsprojekt ist.


Lehrveranstaltungen

Das Doktoratsstudium beinhaltet neben dem Verfassen der Dissertation auch die Teilnahme an Lehrveranstaltungen. Im Rahmen eines Doktoratsstudium der historisch-kulturwissenschaftlichen Fächer müssen Doktorand*innen mindestens zwei Lehrveranstaltungen der DSPL 41 (ID Seminare und/oder Kolloquien) besuchen und erfolgreich abschließen. Die Lehrveranstaltungen sollen das Dissertationsprojekt begleiten und die Forschung bestmöglich unterstützen.

Lehrveranstaltungen für das Doktoratsstudium sind im Vorlesungsverzeichnis aufgelistet (Studienprogrammleitung 41). In der Regel werden nur Lehrveranstaltungen aus diesem Bereich anerkannt. In Ausnahmefällen können auch Seminare aus dem Masterstudium belegt werden, allerdings nicht aus dem Bachelorstudium. 

Neu: Es können auch Lehrveranstaltungen an der Central European University besucht werden! Mehr Informationen gibt es hier.

In der Regel entscheiden die Doktorand*innen gemeinsam mit ihren Betreuer*innen welche Lehrveranstaltungen sie besuchen und erstellen in der Dissertationsvereinbarung einen individuellen, auf das Dissertationsprojekt zugeschnittenen "Trainingsplan". Die Seminarteilnahme soll parallel zum Forschungsprozess laufen. Weitere Bestimmung zu den zu besuchenden Lehrveranstaltungen finden sich auf der Seite des StudienServiceCenters. Bevor die Dissertation eingereicht wird, müssen die erforderlichen ECTS-Punkte erbracht worden und von der DSPL 41 genehmigt worden sein.


Jährliche Fortschrittsberichte

Nach erfolgreich absolvierter öffentlicher Präsentation müssen Doktorand*innen jährlich einen Fortschrittsbericht einreichen. Diese erfüllen zwei wichtige Aufgaben im Dissertationsprozess:

Erstens dokumentieren sie den Fortschritt eines Dissertationsprojekts, wodurch sowohl für Doktorand*innen wie auch Betreuer*innen sichergestellt wird, dass ein kontinuierliches, zielgerichtetes Arbeiten am Dissertationsvorhaben stattfindet. Damit werden Probleme und Sackgassen, die sich meistens im Nachhinein als vorhersehbar und vermeidbar herausstellen, vermieden (z.B. unrealistischer Zeitplan, Hinauszögern wichtiger Entscheidungen etc.).

Zweitens halten Fortschrittsberichte Änderungen fest, die sich im Laufe des Dissertationsstudiums als notwendig erweisen und zum Zeitpunkt des Abschlusses der Dissertationsvereinbarung noch nicht vorhersehbar waren. Wenn sich z.B. die geplante Datenerhebung als unmöglich erweist, weil der Zugang zu einem Archiv oder bestimmten Datensätzen nicht möglich ist, können diese Änderungen des ursprünglich geplanten Forschungsprozesses in den Fortschrittsberichten dokumentiert werden. Ebenfalls ist es möglich und sinnvoll, auf neue Gelegenheiten, wie z.B. aktuelle Konferenzen zum Forschungsthema, zu reagieren und diese im Fortschrittsbericht festzuhalten. Gleichzeitig muss betont werden, dass es letztlich ausschließlich der DSPL 41 obliegt, über Änderungen der Dissertationsvereinbarung zu entscheiden. Änderungen der Dissertationsvereinbarung müssen demnach unbedingt mit ihr vorab abgesprochen werden.

Formular & Einreichung

Die Fortschrittsberichte müssen an das StudienServiceCenter geschickt werden. Dort finden Sie auch das  Formular und weitere Informationen. Bitte beachten Sie, dass für manche Förderungen (z.B. Abschlussstipendium) ein regelkonformes "Studieren" Voraussetzung für eine Bewerbung sein kann. Dies betrifft auch die regelmäßige Abgabe von Fortschrittsberichten.