Zulassung
Eine Voraussetzung für die Zulassung zum Doktoratsstudium an der Universität Wien ist ein facheinschlägiger Diplom-/Masterabschluss. Zusätzlich sind Dokumente zum geplanten Dissertationsvorhaben einzureichen (siehe unten). Anträge auf Zulassung werden zentral bei der Zulassungsstelle gestellt und an die Doktoratsstudienprogrammleitung 41 zur Prüfung weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Das Ergebnis der Prüfung wird mittels Bescheid mitgeteilt. Ein Antrag auf Zulassung kann ganzjährig über das Portal u:space gestellt werden. Die Fortsetzungsmeldung zum Studium muss innerhalb der Zulassungsfristen erfolgen.
Die Aufnahme in die Doctoral School of Historical and Cultural Studies muss separat beantragt werden. Warum es sich für Sie lohnt, Fellow der DSHCS zu werden und wie Sie einen Aufnahmeantrag stellen, finden Sie hier.
Fristen
Die Antragstellung und Zulassung zum Doktorats-/PhD-Studium ist ganzjährig möglich.
Semesterbeginn
Wintersemester: 1. Oktober
Sommersemester: 1. März
Erforderliche Dokumente
- Beschreibung des Dissertationsvorhabens
- Motivationsschreiben
- Wissenschaftlicher Lebenslauf
- Bereitschaftserklärung: Betreuung Doktorats-/PhD-Kandidat/in
- Optional: Sprachnachweis Deutsch/Englisch
Für die Zulassung zum Doktoratsstudium werden je nach Dissertationsgebiet und Dissertationsvorhaben Deutsch- oder Englischkenntnisse in der Regel auf Niveau C1 vorausgesetzt, einzelfallabhängig zusätzlich facheinschlägige bzw. projektspezifische Sprachkenntnisse. Geben Sie daher Ihre bisher erworbenen relevanten Sprachkenntnisse im Rahmen des Zulassungsverfahrens bekannt und legen Sie Nachweise bei, sofern diese nicht aus Ihrem bisherigen Lebenslauf offensichtlich sind.
Wenn Sie einen gleichwertigen Abschluss einer anderen anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung haben, reichen Sie bitte zusätzlich folgende Dokumente ein:
- Ihren Reisepass oder Personalausweis
- ein Passfoto
- Ihre Bachelor- und Masterabschlussurkunde und Ihre Notentranscripts mit den für das Ausstellungsland vorgeschriebenen Beglaubigungen
- eine Übersetzung oben genannter Dokumente durch einen gerichtlich beeidigten Übersetzer (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt. Bitte beachten Sie, dass die Übersetzung erst nach der Beglaubigung angefertigt werden darf, da auch die Beglaubigungsstempel übersetzt werden müssen.
Schritte im Zulassungsprozess
Schritt 1: Antrag auf Zulassung in u:space
Loggen Sie sich in u:space ein und wählen Sie unter Administration > Studienzulassung das gewünschte Studium aus. Laden Sie alle oben genannten erforderlichen Dokumente (inkl. aller allfälliger Sprachnachweise) als einzelne PDF-Dateien hoch. Danach klicken Sie auf "Antrag stellen".
Achtung: Alle Dokumente, die bereits als "NachweisVorhanden.pdf" oder "pseudo.txt" gespeichert sind, müssen Sie nicht noch einmal hochladen.
Sobald in u:space unter "Meine Studienanträge" der Status Ihres Antrages "gestellt" ist, kann die Studienzulassung Ihren Antrag bearbeiten.
Bitte beachten Sie, dass fehlende Dokumente die Bearbeitung des Antrags verzögern! Stellen Sie den Antrag erst, wenn Sie alle erforderlichen Dokumente hochgeladen haben. Die Bearbeitung durch die Studienzulassung nimmt einige Wochen in Anspruch.
Gegebenenfalls können auch Interviews mit den Kandidat*innen geführt werden. In diesem Fall werden Sie per Email kontaktiert.
Schritt 2: Auf den Bescheid warten
Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, Auskünfte über den Stand der Bearbeitung Ihres Antrages zu geben. Sie erhalten Ihren Bescheid per E-Mail an die von Ihnen in u:space angegebene aktuelle E-Mail-Adresse.
Schritt 3: Zulassung zum Studium
Die Zulassung kann entweder
- ohne weitere Auflagen erfolgen,
- mit der Auflage von zusätzlichen Prüfungen aus dem Bachelor- und Masterstudium (bis max. 60 ECTS möglich) erfolgen oder
- aufgrund begründeter Mängel abgelehnt werden.
Über etwaige Auflagen werden Sie im Zulassungsbescheid informiert. Die Zulassung zu einem Bachelor-/Diplom-/Masterstudium für die Absolvierung der Auflagen ist nicht nötig. Bitte beachten Sie, dass allfällige Auflagen vor der fakultätsöffentlichen Präsentation zu absolvieren sind.
Wenn Sie Dokumente eingereicht haben, die Sie nicht an der Universität Wien erworben haben (z.B. Abschlusszeugnisse anderer Bildungseinrichtungen), kommen Sie bitte persönlich in die DLE Forschungsservice Abteilung Doktoratszulassung, um Ihre Zulassung abzuschließen. Bitte bringen Sie Ihren Bescheid und alle Abschlussdokumente, die Sie nicht an der Universität Wien erworben haben im Original/beglaubigte Abschrift in deutscher oder englischer Sprache, mit.
Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der Ihnen vorgeschriebene Studien-/ÖH-Beitrag in u:space als bezahlt gemeldet ist.
FAQs
Bitte lesen Sie die FAQs des Doktorand*innenzentrums. Hier finden Sie zusätzliche wichtige Informationen.
Kontakt & Ansprechpersonen
DLE Forschungsservice und Nachwuchsförderung | Zulassung Doktorat
FOI Andrea Majnaric
Katarina Spajic
Mag. Florian Wagner
Ursula Ziss
Berggasse 7
1090 Wien | 2. Stock
Email
Tel.: +43-1-4277-18263