Eingangsphase

Die Eingangsphase dient dazu, das Forschungsvorhaben zu konkretisieren und das Exposé auszuarbeiten. Konkret heißt dies, dass Sie in dieser Zeit an folgenden Punkten arbeiten:

  • Verortung Ihres Vorhabens in der Forschungslandschaft
  • Stärkung des innovativen Charakters
  • Ermittlung und Sichtung der verfügbaren Quellenbestände
  • Entscheidung über theoretischen Zugang und über Methoden

In der Regel ist diese Phase eine Zeit intensiver Zusammenarbeit mit dem/der Betreuer*in. Die öffentliche Präsentation des Dissertationsprojektes vor einem Doktoratsbeirat an der Fakultät spätestens ein Jahr nach der Zulassung stellt einen ersten wichtigen Meilenstein im Dissertationsprozess dar. Sie ist die Grundlage für die Genehmigung des Dissertationsthemas und die Voraussetzung für das Abschließen einer Dissertationsvereinbarung

Die Dauer der Eingangsphase ist vom Entwicklungsstand Ihres Dissertationsprojektes abhängig. Idealerweise verfügen Sie bereits bei der Zulassung zum Doktorat über eine konkrete Idee, worüber Sie in den kommenden Jahren forschen wollen und haben auch bereits mit potentiellen Betreuer*innen Kontakt aufgenommen bzw. eine Betreuungszusage erhalten und können somit rasch an Ihrem Exposé arbeiten.


Exposé

Jedes Projekt muss am Beginn zumindest in groben Zügen geplant werden, um erfolgreich abgeschlossen werden zu können. Dies gilt auch für wissenschaftliche Arbeiten. Das Exposé spielt im Rahmen des Doktoratsstudiums eine wichtige Rolle bei der Planung des Dissertationsprojektes. Es beinhaltet eine in sich geschlossene inhaltliche und methodische Beschreibung des Dissertationsprojektes. Es ist darüber hinaus ein wichtiges Planungsinstrument, das Ihnen hilft, das mehrjährige Projekt Doktorat erfolgreich zu gestalten und das Dissertationsvorhaben in überschaubaren und realistischen Arbeitspaketen zu realisieren. Je klarer Sie Forschungsfrage, Vorgangsweise und Ziel definieren, umso einfacher fällt die Umsetzung.

 

Empfehlungen zum Exposé

Der Umfang des Exposés darf zehn DIN A4 Seiten (ca. 15.000 bis 20.000 Zeichen) nicht überschreiten. Es sollte folgende Punkte enthalten:

  • Inhaltliche Beschreibung des Dissertationsprojektes mit klaren Fragestellungen
  • Überblick über den Forschungsstand
  • Darstellung der geplanten Methoden
  • Relevante Literatur
  • Angaben zur Betreuer*innenwahl
  • Zeit- und Arbeitsplan, evtl. Finanzierungs- und Ressourcenplan.

 

Wichtige Information

Das Exposé und die öffentliche Präsentation des Dissertationsvorhabens sind die Voraussetzung für die Genehmigung des Dissertationsthemas und das Abschließen einer Dissertationsvereinbarung.

 

Tipp

Die DSHCS bietet jedes Semester einen FÖP Workshop an, in dem die Teilnehmer*innen wichtige Informationen zur FÖP erhalten und gemeinsam mit Mentor*innen an ihren Exposés arbeiten. Zusätzlich bietet das Doktorand*innenzentrum regelmäßig Workshops zum Thema "Wie erstelle ich ein Exposé" an.


Öffentliche Präsentation des Dissertationsprojekts

Die öffentliche Präsentation ist ein wichtiger Schritt zu Beginn des Doktorats, da sie die Voraussetzung für die Genehmigung von Thema und Betreuung durch die zuständige Studienprogrammleitung ist. Sie muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung zum Doktorat abgelegt werden. Die Anmeldung erfolgt beim SSC
Im Rahmen der öffentlichen Präsentation stellen die Doktorand*innen gemeinsam mit ihren Betreuer*innen das Dissertationsprojekt vor. Grundlage der Präsentation ist das Exposé, in dem das Dissertationsvorhaben be­schrieben ist. Die Präsentation dient einerseits der Vorstellung der neuen Doktorand*innen und ihrer Dissertationsthemen (-projekte). Andererseits soll sie den beteiligten Personen eine Plattform des Austausches und die Möglichkeit zu Feedback geben. Die bei der Präsentation anwesenden Doktoratsbeiräte können eine Stellungnahme zum Exposé und zur Präsentation abgeben und beraten die Studienprogrammleitung hinsichtlich Qualität und Durchführbarkeit des Dissertationsprojekts und letztendlich über Genehmigung oder Nicht-Genehmigung des Dissertationsvorhabens.
Verläuft die Präsentation positiv, wird das Thema genehmigt und der/die Doktorand*in kann eine Dissertationsvereinbarung abschließen. Verläuft die Präsentation negativ und einen Genehmigung wird nicht befürwortet, kann der/die Doktorand*in das Vorhaben zurückziehen, das Exposé überarbeiten und zu einem späteren Zeitpunkt neuerlich präsentieren.

Spätestens nach einem Jahr müssen Sie Ihr Dissertationsprojekt in der sogenannten fakultätsöffentlichen Präsentation vorstellen. Diese bietet Ihnen die Möglichkeit, das während der explorative Phase revidierte Dissertationsprojekt schriftlich zusammenzufassen, vorzustellen und mit dem Doktoratsbeirat zu diskutieren. Der Beirat gibt Ihnen Feedback für die weitere Arbeit an der Dissertation und hat die Aufgabe, das Vorhaben formell zu genehmigen. In seiner Entscheidung bezieht sich der Beirat auf die Einbindung des Dissertationsprojektes in den Forschungsstand, auf Ihr Begründung für die Verwendung theoretischer Konzepte und methodischer Verfahren, sowie auf die Kenntnis der Quellenlage.

 

Hinweis

Laut studienrechtlichem Teil der Satzung müssen Doktorand*innen bis spätestens Ende des ersten Studienjahres ihr Exposé präsentieren und Thema und Betreuung genehmigen lassen.

 

Tipp

Besuchen Sie den FÖP Workshop der DSHCS und öffentliche Präsentationen! So gewinnen Sie als angehende Doktorand*innen einen Eindruck vom Ablauf und können sich über aktuelle Forschungsprojekte in Ihrem wissenschaftlichen Umfeld auf dem Laufenden halten.

 

Termine & Anmeldung zur FÖP

Die Anmeldung zur fakultätsöffentlichen Präsentation erfolgt über das StudienServiceCenter. Hier finden Sie auch die Termine und alle relevanten Formulare. 


Dissertationsvereinbarung

Zwischen Doktorand*in, Betreuer*in (Betreuer*innen) und Universität wird eine Vereinbarung abgeschlossen, in der

  • Rechte und Pflichten aller Beteiligten geregelt werden,
  • das Dissertationsvorhaben präzisiert wird,
  • zeitliche und finanzielle Rahmenbedingungen spezifiziert werden,
  • die Betreuungsintensität (Frequenz von Feedbackgesprächen) festgelegt wird und
  • die zu erbringenden Leistungen festgelegt werden.

Die Dissertationsvereinbarung wird im Anschluss an die positiv absolvierte öffentliche Präsentation abgeschlossen. Durch jährliche Fortschrittsberichte soll die Dissertationsvereinbarung dem Fortschritt des Dissertationsprojekts entsprechend angepasst werden.
Parallel zum Arbeiten an der Dissertation müssen Doktorand*innen Leistungen im Umfang von 24 ECTS Punkten erbringen. Sie müssen mindestens zwei ID Seminare besuchen und können die restlichen ECTS Punkte durch den Besuch von anderen Lehrveranstaltungen, Organisation von und aktive Teilnahme an Konferenzen, Workshops und Summer Schools, die Beteiligung an Studierendeninitiativen und andere Aktivitäten erbringen. In der Dissertationsvereinbarung werden diese Aktivitäten präzisiert und gemeinsam mit dem*der Betreuer*in geplant. Die geplanten Leistungsnachweise sollten so gewählt werden, dass sie das Dissertationsprojekt und in weiterer Folge eine berufliche Karriere bestmöglich unterstützen. 

Formulare & weitere Informationen 

erhalten Sie beim StudienServiceCenter