Abschlussphase
Die fertiggestellte Dissertation muss beim Studienpräses zur Begutachtung eingereicht werden. Gemäß den Statuten der Universität, wird der Studienpräses die Dissertation zwei für das Fachgebiet ausgewiesenen Wissenschafter*innen zur Begutachtung vorlegen.
Wenn die Beurteiler*innen die Arbeit positiv bewertet haben und Auflagen gemäß dem Curriculum und evtl. Auflagen erbracht worden sind, kann der*die Doktorand*in zur öffentlichen Defensio der Dissertation vor einem Prüfungssenat antreten.
Wenn die Defensio positiv bestanden wird, ist das Doktoratsstudium beendet.
Einreichung und Begutachtung
Die fertiggestellte Dissertation muss sowohl in gedruckter Form wie auch elektronischer Form beim StudienServiceCenter eingereicht werden und formelle Anforderungen erfüllen.
Die Dissertation wird zwei Gutachter*innen zur Begutachtung vorgelegt. Doktorand*innen können gemeinsam mit den Betreuer*innen einen Dreiervorschlag bezüglich möglichem/möglicher Gutachter*in einreichen. Die Auswahl der Gutachter*innen obliegt jedoch dem*der Studienpräses. Zu beachten ist, dass die*der Betreuer*in nur in begründeten Ausnahmefällen auch als Gutachter*in fungieren kann. In diesem Fall ist die*der zweite Gutachter*in in jedem Fall eine externe Person.
Es empfiehlt sich, externe Gutachter*innen vorzuschlagen. Für diese besteht die Möglichkeit, die Reisekosten von der Universität Wien refundiert zu bekommen. Nähere Informationen dazu finden Sie im entsprechenden Infoblatt des Büro der Studienpräses.
Die Gutachter*innen haben maximal vier Monate nach der schriftlichen Einreichung der Dissertation Zeit, ein Gutachten zu erstellen. Wird die Dissertation von beiden Beurteiler*innen positiv beurteilt, ist eine Anmeldung zur Defensio möglich. Wird die Dissertation von einem/einer Beurteiler*in negativ beurteilt, wird sie einer weiteren Person zur Beurteilung vorgelegt. Beurteilt auch diese Person die Dissertation negativ, ist das Ergebnis negativ. In diesem Fall muss die Dissertation überarbeitet werden, bevor sie wieder eingereicht werden kann.
Defensio
Wurde die Dissertation positiv beurteilt und alle im Curriculum vorgeschriebenen Leistungen positiv erbracht, kann sich die/der Doktorand*in beim StudienServiceCenter zur Defensio (Verteidigung) anmelden.
Die Defensio beinhaltet die Präsentation der zentralen Forschungsergebnisse sowie die anschließende allgemeine Diskussion über das Forschungsthema mit der Prüfungskommission. Es wird deshalb empfohlen, sich vor der eigenen Verteidigung eine Defensio am eigenen Institut anzuhören.
Die Prüfungskommission wird von der Studienprogrammleitung zusammen gestellt und besteht aus mindestens 3 Personen. In der Regel werden alle Beurteiler*innen und Betreuer*innen zu Prüfer*innen bestellt. Nach der Defensio vergibt jedes Kommissionsmitglied eine numerische Note (1-5) für die gesamte Prüfung. Kommt ein Mehrheitsbeschluss zustande, d.h. hat die Mehrheit der Kommission dieselbe Note vergeben, so gilt dieser Mehrheitsbeschluss (z.B. 1, 1, 2 -> Mehrheitsbeschluss ist „sehr gut“). Kommt jedes Mitglied der Kommission zu einer anderen Beurteilung, so wird das arithmetische Mittel (Durchschnitt) gerechnet (z.B. 1, 3, 5 -> arithmetische Mittel 1+3+5=9 geteilt durch 3=3). Das Ergebnis der Beurteilung ist eine nummerische Note.
Nach erfolgreicher Defensio wird der im Curriculum festgelegte akademische Titel (Doktor/Doktorin oder PhD) vergeben, der mittels Bescheid belegt wird. Die Doktorand*innen haben die Möglichkeit, den erfolgreichen Abschluss ihres Doktoratsstudiums im Rahmen der Promotionsfeier ausgiebig zu feiern. Informationen dazu finden Sie auf der Website des Veranstaltungsmanagements.